299 ff.). Zugleich auferlegte das Regionalgericht den Gesuchstellern die gesamten Verfahrenskosten von CHF 2'191.00 jeweils zur Hälfte, wobei es ihnen weder eine Entschädigung noch eine Genugtuung zusprach. Gegen diese Verfügung erhoben die Gesuchsteller in Bezug auf die Kosten- und Entschädigungsfolgen Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern, welches die Beschwerde nach anfänglicher Abweisung (pag. 279 ff.) auf Geheiss des Bundesgerichts (pag. 239 ff.) am 23. November 2020 teilweise guthiess (pag. 213 ff.). Es beschloss, dass der Kanton Bern die Kosten der Verfahren