Dieses Strafverfahren fusste ebenfalls auf Sachverhalten aus der freiberuflichen Tätigkeit der Gesuchsteller als Mediziner, der Tatvorwurf war mithin identisch, bezog sich jedoch auf eine andere Patientin als diejenigen im Verfahren W 15 109. Mit Verfügung vom 13. Juni 2019 stellte das Regionalgericht Berner Jura- Seeland, dem nach alt- und übergangsrechtlicher Prozessordnung die Verfahrensleitung zukam, die unter den Nummern P02 10 1203 und P02 10 1204 geführten Strafverfahren gegen die Gesuchsteller ein (pag. 299 ff.).