Gegenstand der Untersuchung waren Sachverhalte aus der freiberuflichen Tätigkeit der Gesuchsteller als Mediziner in Bezug auf 13 ihrer PatientInnen. Konkret wurde ihnen zusammengefasst vorgeworfen, dass der Gesuchsteller 1 trotz seines für den Zeitraum vom 25. Januar 2006 bis 24. Januar 2008 ausgesprochenen Kassenausschlusses Leistungen an 13 PatientInnen erbracht habe und diese unter Mithilfe und im Namen der Gesuchstellerin 2 an die PatientInnen fakturiert und so durch inhaltlich unrichtige Rechnungen unrechtmässig Leistungen zulasten der Krankenversicherung vorgenommen habe. 1.1