Der Verfahrenseröffnung ging die Strafanzeige der C.________AG (nachfolgend Straf- und Zivilklägerin) vom 28. Mai 2015 voraus, die zugleich ihre Konstituierung als Straf- und Zivilklägerin bekannt gab (pag. 04.001.001 des Verfahrens W 15 109). Gegenstand der Untersuchung waren Sachverhalte aus der freiberuflichen Tätigkeit der Gesuchsteller als Mediziner in Bezug auf 13 ihrer PatientInnen.