11. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, v.d. Rechtsanwalt B.________ - den Strafklägern/Anschlussberufungsführern 1+2 - der Generalstaatsanwaltschaft 12 Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) Bern, 11. August 2021 Im Namen der 1. Strafkammer Der Präsident i.V.: