11 Die 1. Strafkammer beschliesst: 1. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 13. November 2017 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als C.________ und D.________ unter solidarischer Haftbarkeit die Kosten für den zusätzlichen erstinstanzlichen Hauptverhandlungstermin, bestimmt auf CHF 500.00, zur Bezahlung auferlegt wurden (Urteilsdispositiv Ziff. I).