Die Kostennote wird als gerade noch angemessen erachtet, wobei praxisgemäss eine Entschädigung zum Stundenansatz von CHF 250.00 erfolgt (vgl. vorangehend Ziff. 9.2.). Der Beschuldigte wird somit vom Kanton Bern für die Ausübung seiner Verfahrensrechte im Neubeurteilungsverfahren mit CHF 1'906.30 (Honorar CHF 1'750.00 [7 Std. x CHF 250.00], Auslagen CHF 20.00 und 7.7% MwSt. CHF 136.30) entschädigt. Die Strafkläger sind im Neubeurteilungsverfahren nicht mehr anwaltlich vertreten und haben zu Recht auch keine Entschädigung geltend gemacht.