Die Kosten des Neubeurteilungsverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, gehen somit zu Lasten des Kantons Bern. Der Beschuldigte beantragt für die Ausübung seiner Verfahrensrechte im Neubeurteilungsverfahren eine Entschädigung von insgesamt CHF 2'660.20. Hierzu reicht er die Honorarnote seines aktuellen Verteidigers, Rechtsanwalt B.________, vom 17. Februar 2021 ein (7 Std. à CHF 350.00 zuzüglich Auslagen von CHF 20.00 und 7.7% MwSt, pag. 890). Die Kostennote wird als gerade noch angemessen erachtet, wobei praxisgemäss eine Entschädigung zum Stundenansatz von CHF 250.00 erfolgt (vgl. vorangehend Ziff.