11. Neubeurteilungsverfahren Verfahrenshandlungen, die aufgrund des kassatorischen Entscheids des Bundesgerichts wiederholt werden müssen, haben die Parteien nicht verursacht, weshalb die dadurch entstandenen Verfahrenskosten und Parteikosten grundsätzlich vom Staat zu tragen sind. Das Neubeurteilungsverfahren wurde durch die Aufhebung des fehlerhaften Entscheides der Kammer verursacht, unabhängig davon, dass das Verfahren nun einzustellen ist. Die Kosten des Neubeurteilungsverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, gehen somit zu Lasten des Kantons Bern.