erachtet die Kammer den geltend gemachten zeitlichen Aufwand – aufgrund der korrigierten Kostennote inzwischen mit 66,1 Stunden – als sehr hoch, insgesamt aber als noch nachvollziehbar und damit als noch gerade gerechtfertigt. Von beiden Parteien wurde mit Blick auf die (grundsätzliche) Bedeutung der Sache und der juristischen Schwierigkeiten (Anwendbarkeit Medienstrafrecht, Entlastungsbeweise, im Raum stehender Rassismusvorwurf etc.) ein nachvollziehbarer Mehraufwand betrieben, der sich mit einem erhöhten Aufwand in der Kostennote niederschlägt. Festzuhalten ist jedoch, dass der Stundenansatz von CHF 320.00 bzw. 360.00 nicht der Praxis des Kantons Bern entspricht.