III. Kosten und Entschädigung 9. Erstinstanzliches Verfahren 9.1 Verfahrenskosten im erstinstanzlichen Verfahren Die Verfahrenskosten vor erster Instanz betragen CHF 2'250.00 zuzüglich CHF 800.00 für die Urteilsbegründung, somit total CHF 3’050.00 (pag. 420). Nicht darin inkludiert sind die CHF 500.00 für den zusätzlichen erstinstanzlichen Hauptverhandlungstermin aufgrund der verspätet eingereichten Beweismittel, welche den Strafklägern rechtskräftig auferlegt wurden. Fällt die Rechtsmittelinstanz einen neuen Entscheid, so befindet sie auch über die von der Vorinstanz getroffene Kostenregelung neu (Art. 428 Abs. 3 StPO).