319 Abs. 1 lit. d StPO wird das Verfahren u.a. eingestellt, wenn Prozesshindernisse aufgetreten sind. Nachdem die Strafkläger 1 und 2 am 28. Dezember 2020 bzw. 7. Januar 2021 ihre Strafanträge zurückzogen und diese gemäss Art. 33 Abs. 2 StGB nicht nochmals gestellt