Hierauf reichte auch die Verteidigung am 17. Februar 2021 nochmals eine Stellungnahme ein, welche als Schlussbemerkung entgegengenommen wurde. Mit Verfügung vom 19. Februar 2021 wurde der Schriftenwechsel definitiv als abgeschlossen erachtet (pag. 904 f.). II. Einstellung des Strafverfahrens