Rechtsanwalt B.________ reichte hierauf mit Eingabe vom 28. Januar 2021 eine Stellungnahme und mit Eingabe vom 13. Februar 2021 bzw. 17. Februar 2021 seine Kostennote für das zweite Berufungsverfahren ein (843 ff., 874 f., 890 f.). Die Verteidigung beantragte aufgrund der Rückzüge der Strafanträge durch die Strafkläger 1 und 2 die Einstellung des Strafverfahrens. Weiter stellte sie den Antrag, die Verfahrenskosten und Parteientschädigungen seien den Strafklägern aufzuerlegen (pag. 844 ff.).