6. Mit Urteil 6B_440/2019 vom 18. November 2020 hiess das Bundesgericht die Beschwerde teilweise gut und wies sie im Übrigen ab. Das Urteil der Kammer vom 16. Januar 2019 wurde aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz (1. Strafkammer) zurückgewiesen (pag.