3. Gegen dieses Urteil meldeten sowohl der Beschuldigte (pag. 381) wie auch die Strafkläger 1 und 2 (pag. 427) die Berufung an. Den Parteien wurde mit Verfügung vom 26. April 2018 die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt und die Akten an die Strafkammern des Obergerichts weitergeleitet (pag. 439 ff.). Gleichzeitig wurde den Parteien eine Frist von 20 Tagen gesetzt, um eine schriftliche Berufungserklärung einzureichen. Am 18. Mai 2019 reichte Rechtsanwalt E.________, der damalige Verteidiger des Beschuldigten, form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein (pag. 457 ff.) und beantragte u.a. die Aufhebung des Schuldspruchs.