eine antisemitische Organisation, ein antisemitischer Verein und ein neonazistischer Tierschutzverein. Hierfür wurde der Beschuldigte verurteilt zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à CHF 80.00, ausmachend total CHF 2‘400.00, zur Bezahlung der auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten sowie zur Bezahlung einer Parteientschädigung von insgesamt CHF 9‘974.90 an die Strafkläger 1 und 2. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt.