2. Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) sprach den Beschuldigten am 13. November 2017 frei von der Anschuldigung der üblen Nachrede, angeblich begangen am 12. August 2015 in Bern durch Weiterverbreiten der Behauptung, der Strafkläger 1 sei ein Antisemit. Hierfür wurde dem Beschuldigten eine anteilsmässige Entschädigung von CHF 6‘612.10 für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte bei gleichzeitiger Verrechnung mit den ihm für den Schuldspruch auferlegten Verfahrenskosten ausgerichtet.