Am 10. Februar 2017 erliess die regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten wegen übler Nachrede (pag. 244 f.). Nach Einsprache des Beschuldigten gegen den Strafbefehl (pag. 252) wurden die Akten dem Regionalgericht Bern-Mittelland zur Durchführung des Hauptverfahrens überwiesen (pag. 259 ff.).