1. Am 17. September 2015 reichten C.________ (nachfolgend Strafkläger 1) und der D.________ (D.________, nachfolgend Strafkläger 2) bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen A.________ (nachfolgend Beschuldigter) ein. Diesem wird in der Anzeige Verleumdung, evtl. üble Nachrede vorgeworfen, begangen mit einem Facebook-Link auf einen G.________-Artikel vom 12. August 2015. Gleichzeitig konstituierten sich die Strafkläger 1 und 2 als Strafkläger (pag. 4 ff.). Am 10. Februar 2017 erliess die regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten wegen übler Nachrede (pag.