Keiner näheren Erläuterung bedarf, dass ein aktives Demonstrationsverhalten im Rücken der Polizeikette für die öffentliche Sicherheit und Ordnung mindestens so gefährlich sein kann wie ein identisches Verhalten innerhalb des Demonstrationskessels. Strittig und im vorinstanzlichen Verfahren zu prüfen war insbesondere das Verhalten des Beschuldigten als bzw. nachdem der Demonstrationszug in den Bereich des Bahnhofs Bern gelangte.