So wurde etwa ein Beschuldigter des Landfriedensbruchs für schuldig befunden, weil er sich durch die Teilnahme und insbesondere durch das Verteilen von Flyern an einer verbotenen Kundgebung mit den anderen Teilnehmern solidarisch zeigte. Obschon letztlich aufgrund seines passiven Verhaltens von einer Bestrafung Umgang genommen wurde, hatte er trotzdem die Verfahrenskosten zu tragen (Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 2018 423 vom 10. April 2019 Ziff. 12. ff.).