Demnach habe der Beschuldigte die Verfahrenskosten im Umfang von insgesamt CHF 1'900.00, sich zusammensetzend aus den Kosten der Untersuchung (CHF 600.00) sowie den Kosten des Gerichts (CHF 1'300.00), zu tragen. Auf eine Entschädigung habe die beschuldigte Person nur Anspruch, wenn sie ganz oder teilweise freigesprochen oder das Verfahren gegen sie eingestellt werde. Da ein Schuldspruch erfolgt sei, seien dem Beschuldigten keine Entschädigungen zu entrichten.