Mit Verfügung vom 16. April 2021 erachtete die Verfahrensleitung den Schriftenwechsel als abgeschlossen und stellte ein schriftliches Urteil in Aussicht (pag. 300 f.). Am 15. Juni 2021 gab die Verfahrensleitung die geänderte Kammerzusammensetzung bekannt und am 28. Juni 2021 reichte der Beschuldigte die Kostennote für die oberinstanzlichen anwaltlichen Bemühungen ein. 3. Oberinstanzliche Anträge der Verteidigung Rechtsanwältin B.________ stellt namens des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 291):