2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, mit Schreiben vom 10. September 2020 fristgerecht Berufung an (pag. 225). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 4. Dezember 2020 und wurde den Parteien mit Verfügung vom 4. Dezember 2020 zugestellt (pag. 263 f.). Die Berufungserklärung vom 28. Dezember 2020 ging ebenfalls innert Frist beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag.