1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Vorinstanz) sprach A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Urteil vom 31. August 2020 des Landfriedensbruchs, begangen am 7. April 2018 in Bern, schuldig, nahm in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen von einer Bestrafung Umgang und verurteilte ihn zur Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 1'900.00. Die Vorinstanz sah im Weiteren von der Ausrichtung einer Entschädigung ab (pag. 216 ff.).