festigt bezeichnet werden kann, so dass ein Härtefall infolge der familiären Situation angenommen werden müsste. Der Beschuldigten sowie ihrem Ehemann, welcher im Übrigen ebenfalls ________ Staatsangehöriger ist (pag. 101), ist es überdies zuzumuten, ihre Ehe mittels Besuchsaufenthalten sowie den gängigen Kommunikationsmitteln aufrechtzuerhalten; gemäss eigenen Angaben des Ehemannes scheint dies bereits früher funktioniert zu haben (pag. 97). Den amtlichen Akten sind weiter keine Hinweise zu entnehmen, wonach die Beschuldigte über gesundheitliche Beschwerden verfügt (pag.72), die eine Rückkehr