Dagegen erhob die Beschuldigte bei der damaligen Polizeiund Militärdirektion des Kantons Bern (POM; heute Sicherheitsdirektion [SID]) Beschwerde, welche mit Entscheid vom 28. Februar 2020 ebenfalls abgewiesen wurde (pag. 278 ff.). Diesen Entscheid zog die Beschuldigte schliesslich ans Verwaltungsgericht weiter, zog die Beschwerde jedoch zurück, meldete sich bei der Gemeinde ab und verliess die Schweiz am 29. November 2020 fristgerecht (pag. 413). Aktuell lebt die Beschuldigte wieder in ihrem Heimatland, H.________.