V. Landesverweisung Für die theoretischen Ausführungen zur Landesverweisung kann auf die Ausführungen in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung verwiesen werden (pag. 363 f., S. 18 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Auch für die Subsumtion kann vorab vollumfänglich auf die zutreffenden und korrekten Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 364 ff., S. 19 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).