Ein Tagessatz beträgt in der Regel mindestens CHF 30.00 und höchstens 3'000.00. Ausnahmsweise, wenn es die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters gebieten, kann der Tagessatz bis auf CHF 10.00 gesenkt werden. Die Vorinstanz verurteilte die Beschuldigte erst zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à CHF 30.00, ausmachend CHF 1'800.00 (pag. 332), korrigierte den Tagessatz mit Urteilsberichtigung vom 24. November 2020 jedoch auf CHF 10.00, zumal dieser mit der Begründung im Widerspruch stehe (pag. 344). Wie eingangs unter Ziff.