die Beschuldigte zeigte sich insofern kooperativ. Zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Verhandlung war der Betrag von rund CHF 15'300.00, welcher in monatlichen Raten von CHF 100.00 zurückbezahlt werden sollte, noch nicht beglichen. Die Beschuldigte gab jedoch an, ihrer Verantwortung gerecht werden zu wollen (pag. 322). Das Verhalten der Beschuldigten nach der Tat sowie im Strafverfahren ist insgesamt neutral zu werten. Eine erhöhte Strafempfindlichkeit ist nicht auszumachen;