Als erlernten Beruf gab die Beschuldigte ________ an und führte als weitergehende, abgeschlossene Ausbildungen eine Ausbildung im Bereich ________ auf (pag. 7). In ihrem Heimatland war die Beschuldigte bereits einmal verheiratet (pag. 77), die Ehe blieb kinderlos (pag. 282). Am 21. August 2017 reiste die Beschuldigte in die Schweiz ein und stellte ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (vgl. dazu nachfolgende Ziff. V.). Im Strafregister ist die Beschuldigte gemäss aktuellem Auszug nicht verzeichnet (pag. 415). Seit dem 29. August 2018 ist sie mit E.____