Wie eben bereits erwähnt, gab diese zwar mehrfach zu Protokoll, sie habe gedacht, es gehe lediglich um das momentane Einkommen und sie habe nicht gewusst, dass es sich beim Pensionskonto bei F.________ (Investmentfond) um ein Vermögen handle, welches sie deklarieren müsse. Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass die Beschuldigte auch zu keiner Zeit – insbesondere anlässlich des Gesprächs vom 22. Oktober 2018 – Anstalten dazu machte, bei den Mitarbeitenden des Sozialdienstes nachzufragen, ob es sich dabei um Vermögen handelt, welches zu deklarieren wäre oder nicht.