Sie verschwieg ihr Vermögen bei F.________ (Investmentfond) wissentlich und willentlich. Ebenfalls zu bejahen ist die Absicht der Beschuldigten, sich zu bereichern. Wie eben bereits erwähnt, gab diese zwar mehrfach zu Protokoll, sie habe gedacht, es gehe lediglich um das momentane Einkommen und sie habe nicht gewusst, dass es sich beim Pensionskonto bei F.________ (Investmentfond) um ein Vermögen handle, welches sie deklarieren müsse.