___ (Investmentfond) nicht an. Ebenfalls verschwieg die Beschuldigte die von ihr in der Zeitspanne vom 13. Oktober 2018 bis 30. Juni 2019 getätigten fünf Transaktionen im Umfang von rund CHF 15'300.00 von ebendiesem Konto auf ihr Konto bei der G.________ (Bank). Dadurch kam die Beschuldigte ihrer Pflicht, gegenüber dem Sozialdienst vollständig und wahrheitsgetreu Auskunft über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben, nicht nach und versetzte diesen, was ihre finanzielle Situation anbelangt, in einen Irrtum.