__ unwahre Angaben gemacht und mehrfach ihre Mitwirkungspflicht verletzt. Das Verschweigen des Vermögens sowie der Überweisungen basieren indessen auf demselben Willensentschluss bzw. der Ansicht der Beschuldigten, sie müsse dieses Vermögen nicht angeben, und damit auf einem Gesamtvorsatz. Bei allen Einzelhandlungen geht es zudem um dieselbe Tat, dasselbe Rechtsgut bzw. denselben Rechtsgutträger. Es kann von einer tatbestandlichen Handlungseinheit gesprochen werden. 10.2 Objektiver und subjektiver Tatbestand