Die Kammer geht vorliegend von einer natürlichen Handlungseinheit im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung aus. Die Beschuldigte hat mit dem Verschweigen ihres Vermögens auf dem Konto des F.________ (Investmentfond) und auch dem Verschweigen ihrer fünf Transaktionen von ebendiesem Konto auf das Konto bei der G.________ (Bank) gegenüber dem Sozialdienst D.________ unwahre Angaben gemacht und mehrfach ihre Mitwirkungspflicht verletzt.