Gegenüber dem Sozialdienst verschwieg sie – entgegen ihrer unterschriftlichen Bestätigung vom 22. Oktober 2018, sämtliche Angaben und Vermögen wahrheitsgetreu ausgefüllt und deklariert zu haben – ihr vorhandenes Vermögen bei F.________ (Investmentfond) in der Höhe von USD 14'026.62 und überwies sich in der Zeit vom 13. Oktober 2018 bis am 13. Mai 2019 mittels fünf Transaktionen ein Guthaben von rund CHF 15'300.00 auf ihr Konto bei der G.________ (Bank). Diese Transaktionen verschwieg die Beschuldigte ebenfalls gegenüber dem Sozialdienst.