Dem Anklageprinzip wurde damit genügend Rechnung getragen (pag. 318). 8.3.4 Die Kammer erachtet nach den vorangegangenen Ausführungen den folgenden Sachverhalt als erstellt: Die Beschuldigte wurde aufgrund ihrer Heirat mit E.________ seit dem 1. Oktober 2018 in dessen Sozialhilfebudget miteinberechnet und mitunterstützt. Gegenüber dem Sozialdienst verschwieg sie – entgegen ihrer unterschriftlichen Bestätigung vom 22. Oktober 2018, sämtliche Angaben und Vermögen wahrheitsgetreu ausgefüllt und deklariert zu haben – ihr vorhandenes Vermögen bei F.______