Der Grundsatz gemäss der Berner Konferenz für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz (BKSE), wonach ein Vermögensfreibetrag für Einzelpersonen in der Höhe von CHF 4'000.00 zu Beginn der Unterstützung gewährt wird, greift demnach nicht. Dafür sprechen auch die Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe (SKOS), welche vorsehen, dass zur Förderung der Eigenverantwortung und zur Stärkung der Selbsthilfe zu Beginn der Unterstützung ein Vermögensfreibetrag zugestanden wird (vgl. SKOS-Richtlinien E.2-3).