sie wurde mit anderen Worten 12 in eine bereits laufende Unterstützung integriert. Der Grundsatz gemäss der Berner Konferenz für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz (BKSE), wonach ein Vermögensfreibetrag für Einzelpersonen in der Höhe von CHF 4'000.00 zu Beginn der Unterstützung gewährt wird, greift demnach nicht.