Den amtlichen Akten lässt sich weiter entnehmen, dass L.________ von der Sozialinspektion im Sommer 2019 der Beschuldigten einen Besuch abstattete (vgl. pag. 4). Es ist davon auszugehen, dass zu diesem Zeitpunkt die Untersuchung der Sozialinspektion nahezu abgeschlossen war bzw. kurz vor Abschluss stand, was sich denn auch mit dem Ende des angeklagten Deliktszeitraums, dem 30. Juni 2019, deckt. Dass eine Sozialinspektion zur näheren Beleuchtung der finanziellen Verhältnisse einer Person eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, ist notorisch, insbesondere, wenn die betroffene Person wie die Beschuldigte im Besitz von Konten im Ausland ist, welche es zu überprüfen gilt.