Möglich ist zwar, dass die Beschuldigte dieses Geld ursprünglich tatsächlich für die Zeit nach ihrer Pensionierung aufheben wollte. Fakt ist jedoch, dass gemäss ihren eigenen Aussagen das Geld nach der Einreise in die Schweiz am 4. April 2018 offenbar irgendwann nicht mehr reichte, weil die Beschuldigte viele Rechnungen der Gemeinde und des Migrationsdienstes bezahlen musste. Dafür griff sie auf ihr Geld bei F.________ (Investmentfond) zurück, und zwar noch vor dem 22. Oktober 2018. Die Darstellung der Beschuldigten, wonach sie geglaubt habe, sie habe keinen Zugang auf dieses Konto, trifft somit offenkundig nicht zu.