9 F.________ (Investmentfond) wissentlich und willentlich, um widerrechtlich Leistungen der Sozialhilfe zu beziehen. Die Beschuldigte gab zwar, wie von der Vorinstanz richtig festgehalten, sowohl bei ihrer ersten Einvernahme als auch anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung an, nicht gewusst zu haben, dass es sich dabei um Vermögen handle, welches sie deklarieren müsse und sie habe gedacht, es handle sich nur um Einkommen, welches verfügbar sei (vgl. pag. 62, Z. 82 ff. bzw. pag. 320, Z. 32 f.).