Die in den Budgets berücksichtigten Ausgaben steigen somit von CHF 2'274.45 auf CHF 3'537.10, mithin um CHF 1'262.65. Direkt über der Überschrift «Budget November 2018 01.11.2018 – 30.11.2018» steht zudem geschrieben, wem dieses zusteht – mitunter auch der Beschuldigten – und wie viele Personen – insgesamt zwei – davon erfasst werden. Dass die Beschuldigte von all dem keinerlei Kenntnis haben wollte, ist für die Kammer schlicht unvorstellbar und nicht glaubhaft.