Auch hier, mithin auf dem Budgetauszug von November 2018, hat die Beschuldigte ihre Unterschrift angebracht, was impliziert, dass sie vom Inhalt Kenntnis genommen hatte. Ein Vergleich ebendieser Budgets (pag. 176 und pag. 177) zeigt zudem, dass ab November 2018 ein merklich höherer Fehlbetrag – nämlich CHF 467.00 mehr – berechnet wurde. Dies, obwohl im Gegensatz zum September 2018 zusätzlich ein Erwerbseinkommen von CHF 795.65 angerechnet wurde. Die in den Budgets berücksichtigten Ausgaben steigen somit von CHF 2'274.45 auf CHF 3'537.10, mithin um CHF 1'262.65.