7 Ehemann eigenhändig unterzeichnet. Bereits aus diesem Grund musste die Beschuldigte, auch ohne vertiefte Kenntnisse der hiesigen Sozialhilfe, davon ausgehen bzw. ihr klar sein, dass es nicht nur um ihren Ehemann, sondern auch um sie geht. Die Aussage der Beschuldigten dazu, wonach sie gedacht habe, es gehe lediglich um ihren Ehemann sowie ihre Stieftochter, überzeugt somit nicht.