Zum Bezug von Geld des Kontos bei F.________ (Investmentfond) präzisierte die Beschuldigte, jede Transaktion über dieses Konto müsse schriftlich per Post bestellt werden. Das Geld sei anschliessend zu ihrer Mutter in die H.________ gesendet worden. Anschliessend habe das Geld zu ihr in die Schweiz gesendet werden müssen, was ja eine Weile daure (pag. 321, Z. 31 ff.). Auf die abschliessende Frage, für wen die Unterschrift eine Bedeutung habe, wenn die Beschuldigte zusammen mit ihrem Ehemann ein Formular bei einer Behörde unterschreibe, antwortete diese: «Für mich.» (pag. 322, Z. 7). 8.3 Konkrete Beweiswürdigung 8.3.1