Auf weiteren Vorhalt, wonach die Beschuldigte nur acht Tage nach der Unterzeichnung des Formulars beim Sozialdienst Geld von ihrem Konto bei F.________ (Investmentfond) bezogen habe, das eigentlich für ihre Pension gedacht gewesen sei, führte sie aus, ihr sei wie gesagt das Geld ausgegangen. Wenn man Geld beziehen oder überweisen wolle, daure es einen Monat. Die neue Sozialhelferin habe ihr dann erklärt, dass sie die Pension deklarieren müsse, was sie danach auch getan habe. Zum Bezug von Geld des Kontos bei F.______