Auf Frage, wieso sie Geld im Umfang von CHF 15'310.05 (recte: CHF 15'310.50) des Pensionskontos bei F.________ (Investmentfond) auf ihr Konto bei der G.________ (Bank) habe überweisen lassen, gab die Beschuldigte zu Protokoll, sie habe bereits seit einem Jahr in der Schweiz gelebt und ihr sei das Geld ausgegangen. Sie habe Lebenskosten und Auswanderungskosten gehabt, die sich addiert hätten, und sie habe noch auf eine Arbeitserlaubnis irgendeiner Art gewartet. Sie sei verzweifelt gewesen (pag. 321, Z. 1 ff.). Auf weiteren Vorhalt, wonach die Beschuldigte nur acht Tage nach der Unterzeichnung des Formulars beim Sozialdienst